Regel- und Serviceleistungen

Folgende Regelleistungen sind mit der Verwaltervergütung pauschal abgegolten oder können durch Serviceleistungen zusätzlich erbracht werden:

Unsere Regelleistungen

Folgende Regelleistungen sind mit der Verwaltervergütung pauschal abgegolten:

  • Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung zur Vorbereitung der ordentlichen Eigentümerversammlung mit Erörterung der Tagesordnung.
  • Einberufung zur ordentlichen Eigentümerversammlung an alle Wohnungseigentümer in schriftlicher Form.
  • Leitung und organisatorische Abwicklung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
  • Erstellung einer Niederschrift über die ordentliche Eigentümerversammlung in Form eines Ablauf- und Ergebnisprotokolls sowie Versand der Niederschrift an alle Wohnungseigentümer.
  • Erstellen und Führen einer Beschluss-Sammlung
  • Umsetzung von Beschlüssen
  • Führung der erforderlichen Korrespondenz.
  • Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen.
  • Einholung von Angeboten und Einstellung bzw. Kündigung von Personal ggf. Insertion auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Stichprobenweise Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge, ggf. durch Beauftragte der Eigentümergemeinschaft, wie z.B. den Hausmeister.
  • Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums während des Bestehens der Eigentümergemeinschaft erforderlich sind.
  • Aufbewahrung sonstiger Verwaltungsunterlagen, insbesondere Verträge mit Dritten, Abrechnung, Buchhaltungsunterlagen mit Konten, Buchungsbelege und Bankauszüge, solange sie unmittelbare Auswirkungen haben bis zur vollständigen Abwicklung der jeweiligen Verträge.
  • Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in entsprechender Anwendung der steuerlichen Vorschriften, insbesondere § 41 Abs. 1 EStG und § 147 AO. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Verwalter berechtigt, die diesbezüglichen Verwaltungsunterlagen zu vernichten. Ansonsten gelten die Aufbewahrungsfristen gemäß HGB analog.
  • Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen.
  • Abschluss von notwendigen Versicherungsverträgen wie Gebäudebrand-, Leitungswasser-, Haftpflicht-, Gewässerschadenversicherungen (bei Öltanks).
  • Abschluss von Wartungsverträgen, z.B. für Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Aufzug und sonstige technischen Einrichtungen.
  • Abschluss von Mietverträgen für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, z.B. Kfz-Stellplatz im Freien oder Hausmeisterwohnung.
  • Abschluss von Energielieferungsverträgen, z.B. über Lieferung von Wasser, Strom, Gas oder den Einkauf von Heizöl.
  • Abschluss von Werkverträgen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung, insbesondere Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten.
  • Verträge mit Kreditinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung eines Depots und Anlage von Geldern.
  • Abschluss von Verträgen mit einer Heizungsabrechnungsfirma über die Erstellung der Heizkostenabrechnung.
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen, die mit der laufenden Verwaltung in direktem Zusammenhang stehen.
  • Abgabe von Willenserklärungen und Entgegennahmen von Zustellungen.
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer.
  • Führen der Korrespondenz mit dem namens der Wohnungseigentümer beauftragten Rechtsanwalts, insbesondere dessen Information bei Anträgen auf Zahlung rückständigen Hausgeldes an die Gemeinschaft.
  • Erstellung und Vorlage der Jahresabrechnung und für jeden Eigentümer die Einzelabrechnung.
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr und je Wohnungseigentümer.
  • Durchführung der Betriebskostenabrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Kaufmännische Rechnungsprüfung

Unsere Serviceleistungen

Folgende Serviceleistungen sind nicht mit der pauschalen Verwaltervergütung abgegolten und werden, wie im Verwaltervertrag vereinbart, zusätzlich vergütet:

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer weiteren (ab der 3.) Wohnungseigentümerversammlung, soweit diese nicht aufgrund schuldhaften Verhaltens des Verwalters erforderlich ist.
  • Versendung von Niederschriften über jede weitere Eigentümerversammlung an jeden Wohnungseigentümer.
  • Erstellen und Versenden von Kopien im Rahmen von Auskunfts- und Informationspflichten des Verwalters.
  • Bearbeitung von allen Eigentumsübergängen, einschließlich einer etwaigen Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG.
  • Erstellung und Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind.
  • Beauftragung und Information eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.
  • Leistungen in anderen gerichtlichen Verfahren, z.B. im Beweissicherungsverfahren wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum, im Klageverfahren wegen Restfertigstellung, Nachbesserung und Gewährleistung.
  • Teilnahme an Verfahren in Wohnungseigentumssachen, an denen der Verwalter beteiligt ist.
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte.
  • Überprüfung von Jahresabrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter das Verwalteramt innehatte.
  • Teilnahme an der Prüfung der Jahresabrechnung durch beauftragte Sonderfachleute wie z.B. durch einen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer.
  • Rechnungslegung während des Geschäftsjahres außerhalb der Jahresabrechnung.
  • Anmahnung rückständiger Hausgelder.

Soweit Leistungen des Verwalters nach Aufwand abgerechnet werden, beträgt der Stundensatz derzeit 65,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die zusätzliche Vergütung erhält der Verwalter von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder vom jeweiligen Eigentümer als Verursacher. Diese wird mit der Rechnungsstellung fällig, es sei denn, dass nachstehend zur Vergütung oder zum Schuldner der Vergütung etwas anderes vereinbart ist. Die dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erbringung der weiteren Serviceleistungen entstehenden Auslagen wie Porto, Telefon, Telefax, werden gegen Nachweis erstattet. Fotokopien werden mit € 0,50 je Stück berechnet. Die Mehrwertsteuer ist in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen. Im Einzelfall kann auch eine Pauschale vereinbart werden.

Folgende Serviceleistungen sind für die Eigentümergemeinschaften KOSTENFREI:

  • Nahezu (fast) ständige Erreichbarkeit in Notfällen (auch am Wochenende!)
  • Erhebliche Kostenvergünstigungen aufgrund bestehender Rahmenverträge mit Versicherungsgesellschaften
  • Preisgünstige Verwaltervergütung
  • Schnelle und unkomplizierte Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümer

Gesetzliche Grundlagen

Die Regelleistungen ergeben sich auch aus den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes.

Individuelle Anpassung

Selbstverständlich können unsere Leistungen auch individuellen Wünschen der Wohnungseigentümergemeinschaft angepasst werden. Die von uns angebotenen Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte den Vorteilen.